Vielfach sind uns schon Spenden aus Bußgeldern oder Geldauflagen zugutegekommen, weil Entscheidungsträger im Justizwesen unsere Arbeit unterstützt haben. Dieses Engagement macht es uns möglich, Menschen ein offenes Ohr zu bieten, die sonst keine Ansprachemöglichkeit haben.
Wenn Sie sich dazu entschließen, uns die Bußgelder und Geldauflagen zuzuweisen, dann garantieren wir Ihnen:
Helfen Sie uns, rund 9000 Gespräche pro Jahr zu führen!
Für Geldauflagen und Bußgelder bitten wir darum sowohl unsere Kontodaten als auch den entsprechenden Betreff weiterzugeben. So stellen wir sicher, dass für diese Zahlungen keine Zuwendungsbestätigung ausgestellt wird:
Förderverein Telefonseelsorge® Ostwestfalen
Stadtsparkasse Bad Oeynhausen
IBAN DE52 4905 1285 0000 3424 93
BIC WELADE10EH
Volksbank Bad Oeynhausen-Herford eG
IBAN DE08 4949 0070 7303 8405 00
BIC GENODEM1HFV
Verwendungszweck: BGS / Telefonseelsorge® Ostwestfalen allgemein
Bitte verwenden Sie diesen Verwendungszweck ausschließlich für Überweisungen von Geldauflagen und Bußgeldern.
VIELEN DANK FÜR IHRE UNTERSTÜTZUNG!